FAQs
Meine Sprechzeiten sind derzeit:
Montag von 10 - 16 Uhr
Dienstag von 13 – 19 Uhr
Mittwoch von 9 - 15 Uhr
Donnerstag von 15 - 21 Uhr
Montag - Dienstag in der Praxis MARIE
(Berlin Prenzlauer Berg c/o Remise an der Marie)
Mittwoch - Donnerstag in der Praxis HARMONIE
(Berlin Prenzlauer Berg c/o Harmonie Studio)
Über das Online-Portal „Doctolib“ können Sie ganz unkompliziert einen Termin in meiner Praxis aussuchen und vereinbaren: https://www.doctolib.de/osteopath/berlin/verena-blank
Um einen Termin abzusagen, nutze bitte Doctolib.de und trage dich aus dem Kalender aus. Bitte denke daran, deinen Termin mindestens 36 Stunden vorher abzusagen, um keine weiteren Kosten zu tragen.
Du kannst deinen Termin auch telefonisch , per SMS oder Email abmelden.
Bitte sage deinen Termin mindestens 36 Stunden vorher ab, da du sonst eine Ausfallgebühr in Höhe der vollen Summe des vereinbarten Termins zu zahlen hast.
Ausnahmen bilden natürlich unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall. Solltest du plötzlich erkranken, melde dich gern persönlich bei mir oder lege bitte eine Krankschreibung vor. Dies kannst du per Anruf, SMS oder Email tun.
Meine Terms & Conditions findest du auf meiner Website verenablank.de.... und auch auf Doctolib.de im Laufe des Buchungsprozesses.
Momentan gibt es noch keine Möglichkeit, gebuchte Termine bei mir im Voraus zu zahlen. Daher kannst du nicht in Vorleistung gehen.
Die osteopathische Behandlung in meiner Praxis wird jedoch im Anschluss an den Termin beglichen. Bitte bring daher eine Karte oder dein Handy mit Bezahlfunktion oder Bargeld mit.
Die osteopathische Behandlung in meiner Praxis wird direkt im Anschluss an den Termin beglichen. Bitte bring daher eine Karte oder dein Handy mit Bezahlfunktion oder Bargeld mit.
Sollten diese Zahlungsmöglichkeiten einmal nicht verfügbar sein, ist auch eine Überweisung nach Rechnungslegung möglich.
In meiner Praxis OSTEOPATHIE Verena Blank gibt es folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Barzahlung
EC-Karte
Maestro-Karte
Kreditkarte
Debit-Karte
Apple Pay
PayPal
Sollten diese Möglichkeiten einmal aus technischen Gründen nicht verfügbar sein, gibt es die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.
Gesetzliche Krankenkasse
Osteopathie wird von der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen anteilig im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung übernommen. Einige Krankenkassen bezuschussen Osteopathiebehandlungen über das Bonusprogramm. In der Höhe und Ausgestaltung der Zusatzleistung für Osteopathie unterscheiden sich die einzelnen Kassen stark voneinander.
Bitte erkundige dich daher zunächst bei deiner Krankenkasse über die Satzungsleistung und die Regularien zum Thema Osteopathie.
In der Regel benötigst du im Vorfeld ein Rezept von deinem Arzt.
Private Krankenkasse/Beihilfe
Bist du Privat versichert oder beziehst Beihilfe mit einem PKV Ergänzungstarif? Kein Problem. Hier rechne ich als Heilpraktikerin mit der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Du brauchst KEIN Privatrezept im Vorfeld.
Zusatzversicherung
Ebenso verhält es sich bei einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker/Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren.
Dennoch solltest du dich bei deiner Krankenkasse vorab informieren.
Nein. Für die Behandlung in meiner Praxis brauchst du keine Überweisung, sondern ein Privatrezept von deinem behandelnden Arzt (Allgemeinmediziner, Orthopäde, Zahnarzt/Dentist).
Bist du Privat versichert oder hast eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker/Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren?
Dann brauchst du weder eine Überweisung, noch ein Rezept, da ich als Heilpraktikerin selbst Diagnosen stellen darf.
Um ein Termin in meiner Praxis OSTEOPATHIE Verena Blank zu vereinbaren brauchst du kein Vorgespräch, du kannst gleich auf Doctolib.de nach freien Terminen schauen, diese mit deinem persönlichen Kalender abgleichen und deinen passenden Termin buchen.
Meine Termine dauern in der Regel 50 Minuten. In dieser Zeit findet das Vorgespräch statt, die Untersuchung, Einordnung, Behandlung, ein Abschlussgespräch, sowie der Bezahlvorgang und die Verabschiedung.
Meistens werden es aber eher 60 Minuten, daher Takte ich meine Patienten im 60-Minuten-Rhythmus. 😉
Für eine Behandlungsstunde stelle ich 120,00 € in Rechnung.
Meine Termine dauern in der Regel 50 Minuten. In dieser Zeit findet das Vorgespräch statt, die Anamnese, die Untersuchung, Behandlung, ein Abschlussgespräch mit der Empfehlung der weiteren Vorgehensweise, sowie der Bezahlung und Verabschiedung.
Meistens werden es aber eher 60 Minuten, daher Takte ich meine Patienten im 60-Minuten-Rhythmus. 😉
Meine Behandlungsschwerpunkte sind:
FRAUENBESCHWERDEN
Beckenfehlstellungen
Hüftprobleme
Becken & Beckenboden
Taubheit/Parästhesien/Schmerzen
Gebärmuttersenkung
Blasenschwäche/Inkontinenz/Miktionsstörungen
Chronische Schmerzen nach der Entbindung
Behandlung von Geburtsverletzungen & Narben
Osteopathie in der Schwangerschaft
Vaginismus/Vulvodynie/Vestibulodynie
Pudendus-Neuralgie/-Impingement
Menopause & Symptome
Mental Health
PMS
Endometriose
Atemdepression
Kopfschmerzen
Schwindel
Tinnitus
Erschöpfungssyndrom
Hormonelle Dysbalance
Wirbelfehlstellungen oder Blockierungen
Gelenkfunktionsstörungen
Kreuzbein-, Steißbeinschmerzen oder Verletzungen
Lumbalgie/Ischialgie
Hüft-/Becken-/Kniebeschwerden
Rücken- oder Nackenschmerzen
Kieferproblematik (CMD)
Kopfschmerzen, Tinnitus
Schulterschmerzen, Impingement, Thorathic Outlet/Inlet
Skoliose
Meine Spezialisierungen sind:
FRAUENBESCHWERDEN
Beckenfehlstellungen
Hüftprobleme
Becken & Beckenboden
Taubheit/Parästhesien/Schmerzen
Gebärmuttersenkung
Blasenschwäche/Inkontinenz/Miktionsstörungen
Chronische Schmerzen nach der Entbindung
Behandlung von Geburtsverletzungen & Narben
Osteopathie in der Schwangerschaft
Vaginismus/Vulvodynie/Vestibulodynie
Pudendus-Neuralgie/-Impingement
Menopause & Symptome
Mental Health
PMS
Endometriose
Atemdepression
Kopfschmerzen
Schwindel
Tinnitus
Erschöpfungssyndrom
Hormonelle Dysbalance
Ja, für osteopathische und weitere Behandlungen in meiner Praxis OSTEOPATHIE Verena Blank können sie gestalterisch und haptisch ansprechende SEHRGUTSCHEINE erwerben. Diese sind aus hochwertigem, bedampften DIN A5 Karton, recyceltem Material, in meinen Corporate Identity Farben und mit meinem Logo.
Die Wertgutscheine sind in ihrer Höhe frei wählbar und können ganz einfach per SMS, Email, telefonisch oder über das Kontaktformular dieser Webseite bestellt werden.
Die SEHRGUTSCHEINE sind Wertgutscheine und in ihrer Höhe frei wählbar. Sie können ganz einfach per SMS, Email, telefonisch oder über das Kontaktformular dieser Webseite bestellt werden.
Ich schreibe eine Rechnung und du überweist den Betrag. Dann schicke ich den Gutschein zu oder er kann persönlich in meiner Praxis OSTEOPATHIE Verena Blank in Moabit oder Prenzlauer Berg nach Vereinbarung abgeholt werden. Natürlich kann ich dir den Gutschein auch digital per email zusenden.
Der SEHRGUTSCHEIN kann auch vor Ort im Laufe eines Behandlungstermins erworben werden.
In der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Vom 23. Juni 2022:
§ 2 Maskenpflicht
(1) In Arztpraxen sowie in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5, und 12 des Infektionsschutzgesetzes besteht Maskenpflicht
für Besucherinnen und Besucher,
für Patientinnen und Patienten sowie ihre Begleitpersonen, jeweils sofern sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten oder Besuch empfangen und
für Beschäftigte bei der unmittelbaren Versorgung von Patientinnen und Patienten, auch im Freien.
§ 1 Medizinische Gesichtsmaske und Atemschutzmaske
(1) Sofern in dieser Verordnung eine Maskenpflicht vorgeschrieben ist, ist eine Atem-schutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Maske ist derart zu tragen, dass Mund und Nase enganliegend bedeckt werden und eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.
(2) Atemschutzmasken und medizinische Gesichtsmasken im Sinne dieser Verordnung sind aus speziellen Materialien hergestellte Schutzmasken, die den jeweils in der Anlage genannten Anforderungen entsprechen und über kein Ausatemventil verfügen dürfen.
(3) Soweit in dieser Verordnung vorgeschrieben ist, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske zu tragen, gilt diese Pflicht nicht
für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr hinsichtlich der Atemschutzmaske, wobei stattdessen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen ist,
für Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer ärztlich bescheinigten Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können; die Verantwortlichen sind berechtigt, zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original einzusehen,
für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen,
wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung oder einer körpernahen Dienstleistung dem Tragen einer Maske entgegensteht, und
im Freien, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
